Was kauft man eigentlich, wenn man ein Bild oder eine Illustration kauft?
Der Erschaffer eines Werks (meistens ein Künstler) ist der Urheber und somit der Besitzer. Er besitzt automatisch das Urheberrecht.
Urheberrecht
- Schützt kreative Werke wie zum Beispiel Bilder, Fotos, Musik, Filme, Bücher und andere Texte.
- Urheber kann bestimmen ob, wann und wie das Werk verwendet werden darf.
- Ist ein Privatrecht.
- Schützt keine Ideen, nur Werke.
- Ein Werk ist sofort geschützt, man braucht es nicht irgendwo einzutragen. Es gibt kein zentrales Register.
- Spielraum besteht, ab wann ein Werk schützenswert ist (Kompliziertheit, Wiedererkennungswert, etc.)
- Gilt in der Regel (je nach Werk unterschiedlich) bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
- Kann vererbt werden.
- Kann in der Schweiz verkauft werden (es kann auch darauf verzichtet werden).
Copyright
Ist ein Schutzrecht, welches insbesondere in den USA gilt. In Deutschland oder der Schweiz existiert dies nicht. Ensprechende Werke müssen in den USA eingetragen werden, damit diese geschützt sind. Räumt den Verlagen mehr Möglichkeiten ein. Entspricht ungefähr dem Urheberrecht.
Wenn ein Künstler ein Werk verkauft, so bleibt er trotzdem der Urheber. Er verkauft somit Nutzungsrechte, nicht das Werk an sich. In der Schweiz ist es allerdings möglich, auch die Urheberschaft zu verkaufen.
Nutzungsrecht
- Lizenzvertrag
- einfaches Nutzungsrecht. Mehrere Kunden dürfen das selbe Werk nutzen.
- exklusives Nutzungsrecht. Nur ein Kunde darf das Werk nutzen.
- Regelt wer wofür ein Werk verwenden darf (und auch wie, wo und für wie lange)
- Um ein Werk verändern zu dürfen, braucht es das Bearbeitungsrecht
- Umfang der Nutzungsrechte entscheidet mit über den Preis
- räumliche Nutzung (regional, landesweit, europaweit, weltweit)
- inhaltliche Nutzung (viele verschiedene Anwendungen oder nur für ein Medium)
- zeitliche Nutzung (langer Zeitraum oder kurzer)
Der Preis eines Bildes setzt sich zusammen aus Preis für Entwurfsleistung und Nutzungsrecht. Zwischen einfacher Nutzung und dem Erwerb aller Rechte ist der Preisunterschied ca. das Sechsfache.
Günstiger ist es, wenn man eine Zweitnutzung erwirbt, das heisst der Illustrator hat schon ein Bild bereit. Die Entwurfsvergütung fällt dann weg.
Es ist auch möglich eine Erstoption auf den Erwerb weiterer Nutzungsrechte zu erhalten. Man kauft also die Rechte erst, wenn man sie braucht. Diese Option kostet wenig und der Illustrator kann weitere Rechte nur verkaufen, wenn er sie ihnen zuerst zum Erwerb angeboten hat.
Royalty Free Bilder
Diese Bilder dürfen praktisch ohne Einschränkung benutzt werden. Man kauft sie relativ günstig ein (Pauschalhonorar, beispielsweise online mittels download), muss dann für die Nutzung nichts mehr bezahlen.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Bilder nicht verändert werden dürfen. Hierfür braucht es wiederum ein Bearbeitungsrecht.
Markenrecht
Ist ein gewerblicher Rechtsschutz, schützt das Erscheinungsbild einer Marke.
Nutzungsrecht und Markenrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Je nachdem wer welche Rechte besitzt, kann dies zu Problemen führen. Man kann sich gegenseitig in der Nutzung behindern.
Der Illustrator darf die Nutzung der Grafik verbieten, wenn er die Nutzungsrechte hat (beispielsweise wenn die vereinbarte Nutzungszeit vertrichen ist), die Firma kann andererseits dem Illustrator verbieten, die Grafik irgendwo öffentlich einzusetzen, da sie das Markenrecht besitzt.
Bilder 1:1 abzeichnen
Ist heikel, wenn man sie dann veröffentlicht, da es sich vom „Originalbild“ unterscheiden sollte, also ein eigenes Werk darstellen.
(Für Schulen und Bildungseinrichtungen gelten spezielle Ausnahmen)
Diese Zusammenstellung soll helfen, einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechte zu erhalten. Ausführlichere Informationen kann man beispielsweise auf folgenden Websites finden: